Führungsaufsicht

Die Führungsaufsicht soll Straftätern mit ungünstiger Sozialprognose nach Verbüßung der Strafhaft oder dem Ende einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie einer Entziehungsanstalt eine Lebenshilfe für den Übergang in die Freiheit geben.

Sie soll dem Gedanken der Resozialisierung Rechnung tragen, aber mit ihren erweiterten Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten Straftaten verhindern und insbesondere relevante negative Sozialentwicklung rechtzeitig feststellen sowie erforderliche Maßnahmen zur Abwehrhilfe ergreifen.

Die Führungsaufsicht gehört zu dem Geschäftsbereich der Landesjustizverwaltung. Diese bestimmt auch die Landgerichte, bei denen die Führungsaufsichtsstellen angesiedelt und zentralisiert sind. Die Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufsichtsstelle werden von staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter wahrgenommen.

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